Laut dem Straßenverkehrsgesetz, ist generell das Fahren unter dem Einfluss von „berauschenden Mitteln“ wie Cannabis ordnungswidrig.

Auszug - § 24a 0,5 Promille-Grenze

"(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt." 


CANNABISKUNDE