Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt.
Punkte verfallen nach ...
- 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
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Fünf Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
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Fünf Jahre: Straftaten mit zwei Punkten
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Zehn Jahre: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Quelle: https://www.bundesregierung.de